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Die Hochzeits-Rücktrittsversicherung ersetzt Ihnen bis zur Höhe des versicherten Arrangement-Preises die Stornokosten für Ihre
Hochzeitsfeier.Wenn die Feier wegen eines versicherten Grundes ausfallen muss, weil die versicherten Personen oder die Risikopersonen betroffen
sind, dann ersetzt Ihnen die Stornokostenversicherung die voraus gebuchten und in Rechnung gestellten Kosten für das Hochzeits-Arrangement von
ausrichtenden Veranstaltern oder dem Hotel.
Der Preis für ein Arrangement ergibt sich aus der Summe der einzelnen im Voraus gebuchten und in Rechnung gestellten
Leistungen, z. B. Unterkunft, Verpflegung und/oder zusätzliche Leistungen (Fotograf, Redner, Catering Service, gemietete Partyzelte u.a.)
Alle Hochzeitspaare, Hochzeits-Jubilare oder gleichgeschlechtliche Paare sind mit der Stornokostenversicherung versicherbar.
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Welche Leistungen bietet die Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung?
Die Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung schützt vor finanziellen Verlusten, wenn die geplante Hochzeitsfeier abgesagt oder verschoben werden muss.
Sie übernimmt die vertraglich vereinbarten Stornokosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt.
Die Versicherungssumme orientiert sich an den tatsächlichen Arrangementkosten der Feier, maximal jedoch bis zu
40.000 Euro.
Damit sind z. B. Saalmiete, Catering, Musik oder Blumenschmuck im Ernstfall abgesichert.
Welche Ereignisse sind bei der Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung abgesichert?
Die Versicherung greift bei plötzlichen, unerwarteten Ereignissen, die die Feier unmöglich machen, unter anderem bei:
- Unfallverletzung, schwerer Erkrankung oder Todesfall der versicherten oder einer Risikoperson
- Schwangerschaft oder Komplikationen in der Schwangerschaft der versicherten Person
- Buch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Organspende oder Organempfang
- Erheblichem Schaden (ab 2.500 Euro) am Eigentum durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl
Risikopersonen sind das Hochzeitspaar selbst sowie Angehörige wie Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern,
Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegeeltern und Pflegekinder.
Was wird bei der Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung nicht abgesichert?
Die Versicherung leistet jedoch in einigen Fällen nicht, etwa ...
- wenn die Hochzeit abgesagt wird, weil einer der Brautleute "kalte
Füße" bekommt, und "sich nicht traut".
- bei vorsätzlicher Schadensverursachung, wenn das Brautpaar oder
Angehörige den Schaden absichtlich herbeiführen.
- bei Cyberkriminalität, wenn Schäden durch kriminelle
Cyberhandlungen entstehen.
- bei fehlenden Dokumenten für die Eheschließung
- wenn bereits bekannte Risiken/Vorerkrankungen bestehen oder
abzusehen waren.
Welche Feiern deckt die Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung ab?
Die Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung gilt für Feierlichkeiten rund um eine Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft,
unabhängig davon, ob sie standesamtlich oder kirchlich erfolgt.
Auch Jubiläumsfeiern wie Silberhochzeit oder Goldene Hochzeit können mit dieser
Eventversicherung abgesichert werden – falls Krankheit, Unfall oder andere unvorhersehbare Ereignisse eine Absage notwendig machen.
Sie wissen, welche Mühe und welcher Aufwand betrieben wird, um die Hochzeit zu einem
unvergesslichen Ereignis zu machen. Da kommt einiges zusammen, was geplant und arrangiert werden muss: der Saal oder
Festzelte, das Catering, eine Band, die Hochzeitstorte, ein Chauffeurservice, ein Fotograf und vieles andere mehr.
Da kommen schnell bis zu 10.000,- Euro und teilweise auch erheblich mehr Kosten zusammen.
Sichern Sie daher Ihre Hochzeit mit einer
Hochzeitsversicherung
ab.
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