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Hochzeitsfeier Rücktrittsversicherung
Ihr umfassender Versicherungsschutz für Feiern zur Eheschließung und für Hochzeits-Jubiläen gegen Stornokosten bei Absage der Hochzeitsfeier.
Mit dem HanseMerkur Hochzeits-Stornoschutz können Feiern bis zu 25.000 EUR versichert werden.
Ab
49,- Euro (bei 2.500 Euro Kosten für das Arrangement)
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Die Hochzeits-Rücktrittsversicherung ersetzt Ihnen bis zur Höhe des versicherten Arrangement-Preises die Stornokosten für Ihre
Hochzeitsfeier. Wenn die Feier wegen eines versicherten Grundes ausfallen muss, weil die versicherten Personen oder die Risikopersonen betroffen
sind, dann ersetzt Ihnen die Stornokostenversicherung die voraus gebuchten und in Rechnung gestellten Kosten für das Hochzeits-Arrangement von
ausrichtenden Veranstaltern oder dem Hotel.
Der Preis für ein Arrangement ergibt sich aus der Summe der einzelnen im Voraus gebuchten und in Rechnung gestellten
Leistungen, z. B. Unterkunft, Verpflegung und/oder zusätzliche Leistungen (Fotograf, Redner, Catering Service, gemietete Partyzelte u.a.)
Alle Hochzeitspaare, Hochzeits-Jubilare oder gleichgeschlechtliche Paare sind mit der Stornokostenversicherung versicherbar.
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Welche Leistungen umfasst die Hochzeitsversicherung?
- Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Stornierung der Hochzeitsfeierlichkeiten sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
Die Versicherungssumme errechnet sich aus der Höhe der Arrangementkosten für die Hochzeitsfeier, höchstens jedoch 25.000,- EUR.
Welche Ereignisse sind versichert?
- Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung und Tod der versicherten Personen oder einer der Risikopersonen
- Schwangerschaft der versicherten Person
- erheblicher Schaden von mindestens 2.500,- EUR am Eigentum der versicherten Personen infolge von Feuer,
Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z.B. Einbruchdiebstahl)
Als Risikopersonen gelten
- Braut oder Bräutigam bzw. das Hochzeitspaar
- Die Angehörigen des Hochzeitspaares: Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder,
Stiefeltern, Pflegekinder und Pflegeltern
Welche Feiern werden abgesichert?
Hochzeitsfeiern sind Feierlichkeiten bei Verehelichung von Braut und Bräutigam, sowie Feierlichkeiten nach einem
Partnerschaftsvertrag von gleichgeschlechtlichen Paaren. Also die Feier nach einer standesamtlichen Trauung oder auch die Feier nach
einer kirchlichen Trauung können versichert werden.
Ebenso können Feierlichkeiten zum Jahrestag der Hochzeit, beginnend mit der Silberhochzeit und endend mit der Goldenen Hochzeit mit dieser
Eventversicherung abgesichert werden.
Sie wissen, welche Mühe und welcher Aufwand betrieben wird, um die Hochzeit zu einem
unvergesslichen Ereignis zu machen. Da kommt einiges zusammen, was geplant und arrangiert werden muss: der Saal oder
Festzelte, das Catering, eine Band, die Hochzeitstorte, ein Chauffeurservice, ein Fotograf und vieles andere mehr.
Da kommen schnell bis zu 10.000,- Euro und teilweise auch erheblich mehr Kosten zusammen.
Sichern Sie daher Ihre Hochzeit mit einer
Hochzeitsversicherung
ab.
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Die HanseMerkur Hochzeitsfeier Rücktrittsversicherung
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Enthaltene Versicherungen
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Hochzeitsfeier Rücktrittsversicherung |
Gültig für folgende Feiern |
Als Hochzeitsfeier gelten
- die Feier bei einer Hochzeit nach der standesamtlichen Eheschließung
- die Feier bei einer Hochzeit nach der kirchlichen Eheschließung
- die Feier nach einem Partnerschaftsvertrag von gleichgeschlechtlichen Paaren
- die Feier zum Jahrestag der Hochzeit: von der Silberhochzeit bis zur Goldenen Hochzeit
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Geltungsbereich
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Gültig für Feiern in der Bundesrepublik Deutschland |
Maximale Versicherungssumme |
maximal 25.000,- Euro |
Versicherte Personen |
Versicherte Personen sind die Braut und der Bräutigam bzw. das
Hochzeitspaar. |
Altersbegrenzung |
keine Altersbegrenzung |
Abschlusshinweis
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Sie können die Hochzeitsfeier Rücktrittsversicherung zusammen mit der Buchung Ihrer Feier - jedoch spätestens 30 Tage vor Beginn der
Hochzeitfeierlichkeiten - abschließen. Liegen zwischen der Buchung der Feier und der Feier weniger als 30 Tage, muss der Abschluss
der Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen. |
Zahlungsart
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Sie zahlen einfach per SEPA-Lastschriftverfahren, über Paypal oder mit Kreditkarte. |
Laufzeit |
Die Versicherung beginnt ab Zahlung der Versicherungsprämie und endet bei Betreten des Veranstaltungsorts. |
Selbstbeteiligung |
Selbstbehalt von 250,- EUR je Versicherungsfall |
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Oft gestellte Fragen:
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Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung? |
Die Erkrankung muss durch einen Arzt festgestellt werden und so schwer sein, dass sie aus seiner Sicht die Feier unmöglich macht.
Die Erkrankung muss plötzlich, also unerwartet aufgetreten sein und darf bei Abschluss der Rücktrittsversicherung nicht bereits
bekannt gewesen sein. (Chronische Erkrankungen zählen demnach nicht dazu!) |
Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung |
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Lesen Sie hier die Produktinformationen der HanseMerkur für die Hochzeitsfeier Rücktrittsversicherung
Lesen Sie hier die Versicherungsbedingungen zur Hochzeitsfeier Rücktrittsversicherung der HanseMerkur |
Die HanseMerkur Hochzeitsfeier Rücktrittsversicherung hier online abschließen* >> |
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* = Es erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite und den Buchungsrechner der HanseMerkur Reiseversicherung
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