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Hochzeitsfeier Stornoversicherung

Hochzeitsfeier Stornoversicherung

Versichert die Kosten bei Absage der Hochzeitsfeier bis zu 40.000 Euro

HanseMerkur Hochzeitsversicherung für eine umfassende Absicherung Ihrer Hochzeitsfeier

Ab 55,- Euro (bei 2.500 Euro Kosten für das Arrangement)

Die HanseMerkur Hochzeitsfeier
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Die Hochzeits-Rücktrittsversicherung ersetzt Ihnen bis zur Höhe des versicherten Arrangement-Preises die Stornokosten für Ihre Hochzeitsfeier.

Wenn die Feier wegen eines versicherten Grundes ausfallen muss, weil die versicherten Personen oder die Risikopersonen betroffen sind, dann ersetzt Ihnen die Stornokostenversicherung die voraus gebuchten und in Rechnung gestellten Kosten für das Hochzeits-Arrangement von ausrichtenden Veranstaltern oder dem Hotel.

Der Preis für ein Arrangement ergibt sich aus der Summe der einzelnen im Voraus gebuchten und in Rechnung gestellten Leistungen, z. B. Unterkunft, Verpflegung und/oder zusätzliche Leistungen (Fotograf, Redner, Catering Service, gemietete Partyzelte u.a.)

Alle Hochzeitspaare, Hochzeits-Jubilare oder gleichgeschlechtliche Paare sind mit der Stornokostenversicherung versicherbar.
 

Hochzeitsfeier Tisch-Deko

Welche Leistungen umfasst die Hochzeitsversicherung?

Die Hochzeitsversicherung übernimmt die vertraglichen Stornokosten, wenn die Hochzeitsfeier aus einem versicherten Ereignis abgesagt werden muss.

Die Versicherungssumme richtet sich nach den tatsächlichen Arrangementkosten der Feier – maximal jedoch bis zu 40.000 EUR.

Welche Ereignisse sind in der Hochzeitsversicherung versichert?

Versicherungsschutz besteht bei folgenden Ereignissen:

  • Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder Todesfall der versicherten oder einer Risikoperson
  • Schwangerschaft der versicherten Person
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 EUR) infolge von Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl)

Risikopersonen sind:

  • Braut oder Bräutigam (Hochzeitspaar)
  • Angehörige des Hochzeitspaars: Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Adoptiv- oder Stiefkinder, Adoptiv- oder Stiefeltern, Pflegekinder und Pflegeltern

Welche Feiern können mit der Hochzeitsversicherung abgesichert werden?

Versichert sind Hochzeitsfeiern anlässlich der Eheschließung oder des Partnerschaftsvertrags gleichgeschlechtlicher Paare – unabhängig davon, ob die Feier nach einer standesamtlichen oder kirchlichen Trauung stattfindet.

Auch Jubiläumsfeiern wie die Silberhochzeit oder Goldene Hochzeit können mit dieser Eventversicherung abgesichert werden.

 

Die HanseMerkur Hochzeitsversicherung

Enthaltene Versicherungen

Hochzeitsfeier Rücktrittsversicherung

Gültig für folgende Feiern Als Hochzeitsfeier gelten
  • die Feier bei einer Hochzeit nach der standesamtlichen Eheschließung
  • die Feier bei einer Hochzeit nach der kirchlichen Eheschließung
  • die Feier nach einem Partnerschaftsvertrag von gleichgeschlechtlichen Paaren
  • die Feier zum Jahrestag der Hochzeit: von der Silberhochzeit bis zur Goldenen Hochzeit
Geltungsbereich Gültig für die Bundesrepublik Deutschland
Maximale Versicherungssumme maximal 40.000,- Euro
Versicherte Personen Versicherte Personen sind die Braut und der Bräutigam bzw. das Hochzeitspaar.
Altersbegrenzung keine Altersbegrenzung
Abschlusshinweis Sie können die Hochzeitsfeier-Stornoversicherung zusammen mit der Buchung Ihrer Feier - jedoch spätestens 30 Tage vor Beginn der Hochzeitfeierlichkeiten - abschließen. Liegen zwischen der Buchung der Feier und der Feier weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen.
Zahlungsart Sie zahlen einfach per SEPA-Lastschriftverfahren, über Paypal oder mit Kreditkarte.
Laufzeit Die Versicherung beginnt ab Zahlung der Versicherungsprämie und endet bei Betreten des Veranstaltungsorts.
Selbstbeteiligung Selbstbehalt von 250,- EUR je Versicherungsfall

 
Oft gestellte Fragen:
Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung? Die Erkrankung muss durch einen Arzt festgestellt werden und so schwer sein, dass sie aus seiner Sicht die Feier unmöglich macht.
Die Erkrankung muss plötzlich, also unerwartet aufgetreten sein und darf bei Abschluss der Rücktrittsversicherung nicht bereits bekannt gewesen sein. (Chronische Erkrankungen zählen demnach nicht dazu!)
 

Prämientabelle Hochzeits- und Event-Rücktrittsversicherung

Hochzeits- und Eventversicherung
Arrangementpreis Versicherungsbeitrag pro Event
bis 2.500 EUR 55 EUR
bis 3.000 EUR 79 EUR
bis 5.000 EUR 135 EUR
bis 7.500 EUR 179 EUR
bis 10.000 EUR 219 EUR
bis 12.500 EUR 309 EUR
bis 15.000 EUR 399 EUR
bis 20.000 EUR 509 EUR
bis 25.000 EUR 659 EUR
bis 30.000 EUR 799 EUR
bis 35.000 EUR 899 EUR
bis 40.000 EUR 999 EUR


Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung

Lesen Sie hier die Produktinformationen der HanseMerkur für die Hochzeitsfeier Stornoversicherung

Lesen Sie hier die Versicherungsbedingungen zur Hochzeitsfeier Stornoversicherung der HanseMerkur

Die HanseMerkur Stornoversicherung für Hochzeitsfeiern hier online abschließen*  >>

 
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