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Hochzeitsfeier Stornoversicherung
Versichert die Kosten bei Absage der Hochzeitsfeier bis zu 40.000 EuroHanseMerkur Hochzeitsversicherung für eine umfassende Absicherung
Ihrer Hochzeitsfeier
Ab
55,- Euro (bei 2.500 Euro Kosten für das Arrangement)
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Die Hochzeits-Rücktrittsversicherung ersetzt Ihnen bis zur Höhe des versicherten Arrangement-Preises die Stornokosten für Ihre
Hochzeitsfeier. Wenn die Feier wegen eines versicherten Grundes ausfallen muss,
weil die versicherten Personen oder die Risikopersonen betroffen sind, dann ersetzt Ihnen die Stornokostenversicherung die voraus
gebuchten und in
Rechnung gestellten Kosten für das Hochzeits-Arrangement von ausrichtenden Veranstaltern oder dem Hotel.
Der Preis für ein Arrangement ergibt sich aus der Summe der einzelnen im Voraus gebuchten und in Rechnung gestellten
Leistungen, z. B. Unterkunft, Verpflegung und/oder zusätzliche Leistungen (Fotograf, Redner, Catering Service, gemietete
Partyzelte u.a.)
Alle Hochzeitspaare, Hochzeits-Jubilare oder gleichgeschlechtliche Paare sind mit der Stornokostenversicherung versicherbar.
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Welche Leistungen umfasst die Hochzeitsversicherung?
Die Hochzeitsversicherung übernimmt die vertraglichen Stornokosten, wenn die Hochzeitsfeier aus einem
versicherten Ereignis abgesagt werden muss.
Die Versicherungssumme richtet sich nach den tatsächlichen Arrangementkosten der Feier –
maximal jedoch bis zu 40.000 EUR.
Welche Ereignisse sind in der Hochzeitsversicherung versichert?
Versicherungsschutz besteht bei folgenden Ereignissen:
- Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder Todesfall der versicherten oder einer Risikoperson
- Schwangerschaft der versicherten Person
- Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 EUR) infolge von Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder
strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl)
Risikopersonen sind:
- Braut oder Bräutigam (Hochzeitspaar)
- Angehörige des Hochzeitspaars: Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Adoptiv- oder Stiefkinder, Adoptiv- oder Stiefeltern, Pflegekinder und Pflegeltern
Welche Feiern können mit der Hochzeitsversicherung abgesichert werden?
Versichert sind Hochzeitsfeiern anlässlich der Eheschließung oder des
Partnerschaftsvertrags gleichgeschlechtlicher Paare – unabhängig davon, ob die Feier nach einer
standesamtlichen oder kirchlichen Trauung stattfindet.
Auch Jubiläumsfeiern wie die Silberhochzeit oder Goldene Hochzeit können mit dieser
Eventversicherung abgesichert werden.
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Die HanseMerkur Hochzeitsversicherung
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Enthaltene Versicherungen
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Hochzeitsfeier Rücktrittsversicherung |
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Gültig für folgende Feiern |
Als Hochzeitsfeier gelten
- die Feier bei einer Hochzeit nach der standesamtlichen Eheschließung
- die Feier bei einer Hochzeit nach der kirchlichen Eheschließung
- die Feier nach einem Partnerschaftsvertrag von gleichgeschlechtlichen Paaren
- die Feier zum Jahrestag der Hochzeit: von der Silberhochzeit bis zur Goldenen Hochzeit
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Geltungsbereich
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Gültig für die Bundesrepublik Deutschland |
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Maximale Versicherungssumme |
maximal 40.000,- Euro |
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Versicherte Personen |
Versicherte Personen sind die Braut und der Bräutigam bzw. das Hochzeitspaar. |
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Altersbegrenzung |
keine Altersbegrenzung |
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Abschlusshinweis
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Sie können die Hochzeitsfeier-Stornoversicherung zusammen mit der Buchung Ihrer Feier - jedoch spätestens 30 Tage vor Beginn der
Hochzeitfeierlichkeiten - abschließen. Liegen zwischen der Buchung der Feier und der Feier weniger als 30 Tage, muss der Abschluss
der Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen. |
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Zahlungsart
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Sie zahlen einfach per SEPA-Lastschriftverfahren, über Paypal oder mit Kreditkarte. |
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Laufzeit |
Die Versicherung beginnt ab Zahlung der Versicherungsprämie und endet bei Betreten des Veranstaltungsorts. |
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Selbstbeteiligung |
Selbstbehalt von 250,- EUR je Versicherungsfall |
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Oft gestellte Fragen:
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Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung? |
Die Erkrankung muss durch einen Arzt festgestellt werden und so schwer sein, dass sie aus seiner Sicht die Feier unmöglich macht.
Die Erkrankung muss plötzlich, also unerwartet aufgetreten sein und darf bei Abschluss der Rücktrittsversicherung nicht bereits
bekannt gewesen sein. (Chronische Erkrankungen zählen demnach nicht dazu!) |
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Hochzeits- und Eventversicherung
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Arrangementpreis
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Versicherungsbeitrag pro Event
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bis 2.500 EUR
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55 EUR
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bis 3.000 EUR
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79 EUR
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bis 5.000 EUR
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135 EUR
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bis 7.500 EUR
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179 EUR
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bis 10.000 EUR
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219 EUR
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bis 12.500 EUR
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309 EUR
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bis 15.000 EUR
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399 EUR
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bis 20.000 EUR
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509 EUR
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bis 25.000 EUR
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659 EUR
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bis 30.000 EUR
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799 EUR
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bis 35.000 EUR
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899 EUR
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bis 40.000 EUR
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999 EUR
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Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung |
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Lesen Sie hier die Produktinformationen der HanseMerkur für die
Hochzeitsfeier Stornoversicherung
Lesen Sie hier die Versicherungsbedingungen zur
Hochzeitsfeier Stornoversicherung der HanseMerkur |
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* = Es erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite und den Buchungsrechner der HanseMerkur Reiseversicherung
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