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Die Hochzeitsversicherung übernimmt die Stornokosten im Falle einer Absage der Hochzeitsfeier aus versichertem Grund
Die HanseMerkur Rücktrittsversicherung für Hochzeitsfeiern und Hochzeits-Jubiläen Ab
55,- Euro (bei 2.500 Euro Kosten für das Arrangement)
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Diese Hochzeitsversicherung ersetzt Ihnen bis zur Höhe des versicherten Arrangement-Preises die Stornokosten für Ihre
Hochzeitsfeier.Wenn die Feier wegen eines versicherten Grundes ausfallen muss, weil die versicherten Personen oder die Risikopersonen betroffen
sind, dann ersetzt Ihnen die Stornokostenversicherung die voraus gebuchten und in
Rechnung gestellten Kosten für das Hochzeits-Arrangement von ausrichtenden Veranstaltern oder dem Hotel.
Der Preis für ein Arrangement ergibt sich aus der Summe der einzelnen im Voraus gebuchten und in Rechnung gestellten
Leistungen, z. B. Unterkunft, Verpflegung und/oder zusätzliche Leistungen (Fotograf, Redner, Catering Service, gemietete
Partyzelte u.a.)
Alle Hochzeitspaare, Hochzeits-Jubilare oder gleichgeschlechtliche Paare sind mit der Stornokostenversicherung versicherbar.
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Welche Leistungen umfasst die Hochzeitsversicherung?
Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Stornierung der Hochzeitsfeierlichkeiten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt.
Welche Ereignisse versichert die Hochzeitsversicherung?
Versicherte Ereignisse sind unter anderem:
- Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung sowie Tod der versicherten Personen oder einer der Risikopersonen
- Schwangerschaft bzw. Komplikationen in der Schwangerschaft der versicherten Person
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Organspende oder Organempfang
- Erheblicher Schaden (mindestens 2.500 EUR) am Eigentum der versicherten Personen infolge von Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl)
Wer sind die Risikopersonen?
Als Risikopersonen gelten Personen, die den Versicherungsfall (Stornierung der Hochzeitsfeier) auslösen können, z. B.:
- Braut oder Bräutigam bzw. das Hochzeitspaar
- Angehörige des Hochzeitspaares: Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder und Pflegeltern
Was versteht man bei der Hochzeitsversicherung unter einer Hochzeitsfeier?
Hochzeitsfeiern sind Feierlichkeiten bei der Verehelichung von Braut und Bräutigam, ebenso Feierlichkeiten nach einem Partnerschaftsvertrag gleichgeschlechtlicher Paare. Ebenfalls eingeschlossen sind Feierlichkeiten zum Jahrestag der Hochzeit, beginnend mit der Silberhochzeit bis zur Goldenen Hochzeit.
Woraus ergibt sich die Versicherungssumme bei der Hochzeitsversicherung?
Die Versicherungssumme errechnet sich aus der Höhe der Arrangementkosten für die Hochzeitsfeier, höchstens jedoch 40.000 EUR.
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Die HanseMerkur Hochzeitsversicherung
- Enthaltene Versicherungen
- Hochzeitsfeier Rücktrittsversicherung
- Gültig für folgende Feiern
- Als Hochzeitsfeier gelten:
- die Feier bei einer Hochzeit nach der standesamtlichen Eheschließung
- die Feier bei einer Hochzeit nach der kirchlichen Eheschließung
- die Feier nach einem Partnerschaftsvertrag von gleichgeschlechtlichen Paaren
- die Feier zum Jahrestag der Hochzeit: von der Silberhochzeit bis zur Goldenen Hochzeit
- Geltungsbereich
- Gültig für Feiern in der Bundesrepublik Deutschland
- Maximale Versicherungssumme
- maximal 40.000,- Euro
- Versicherte Personen
- Versicherte Personen sind die Braut und der Bräutigam bzw. das Hochzeitspaar.
- Altersbegrenzung
- keine Altersbegrenzung
- Abschlusshinweis
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Sie können die Hochzeitsversicherung zusammen mit der Buchung Ihrer Feier –
jedoch spätestens 30 Tage vor Beginn der Hochzeitfeierlichkeiten –
abschließen. Liegen zwischen der Buchung der Feier und der Feier weniger als
30 Tage, muss der Abschluss der Hochzeitsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen.
- Zahlungsart
- SEPA‑Lastschriftverfahren, PayPal oder Kreditkarte
- Laufzeit
- Die Versicherung beginnt ab Zahlung der Versicherungsprämie und endet bei Betreten des Veranstaltungsorts.
- Selbstbeteiligung
- Selbstbehalt von 250,- EUR je Versicherungsfall
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Oft gestellte Fragen
- Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung?
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Die Erkrankung muss durch einen Arzt festgestellt werden und so schwer sein, dass sie aus seiner Sicht die Feier unmöglich macht.
Die Erkrankung muss plötzlich, also unerwartet aufgetreten sein und darf bei Abschluss der Rücktrittsversicherung nicht bereits bekannt gewesen sein.
Chronische Erkrankungen zählen demnach nicht dazu.
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