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HanseMerkur Hochzeitsversicherung

Hochzeitsfeier Stornokostenschutz Silber-Hochzeit Stornokostenschutz

Goldene Hochzeit Stornokostenschutz

 
 
Hochzeitsversicherung

Die Hochzeitsversicherung übernimmt die Stornokosten im Falle einer Absage der Hochzeitsfeier aus versichertem Grund

Die HanseMerkur Rücktrittsversicherung für Hochzeitsfeiern und Hochzeits-Jubiläen

Ab 55,- Euro (bei 2.500 Euro Kosten für das Arrangement)

Die HanseMerkur Hochzeitsversicherung
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Diese Hochzeitsversicherung ersetzt Ihnen bis zur Höhe des versicherten Arrangement-Preises die Stornokosten für Ihre Hochzeitsfeier.

Wenn die Feier wegen eines versicherten Grundes ausfallen muss, weil die versicherten Personen oder die Risikopersonen betroffen sind, dann ersetzt Ihnen die Stornokostenversicherung die voraus gebuchten und in Rechnung gestellten Kosten für das Hochzeits-Arrangement von ausrichtenden Veranstaltern oder dem Hotel.

Der Preis für ein Arrangement ergibt sich aus der Summe der einzelnen im Voraus gebuchten und in Rechnung gestellten Leistungen, z. B. Unterkunft, Verpflegung und/oder zusätzliche Leistungen (Fotograf, Redner, Catering Service, gemietete Partyzelte u.a.)

Alle Hochzeitspaare, Hochzeits-Jubilare oder gleichgeschlechtliche Paare sind mit der Stornokostenversicherung versicherbar.
 

Hochzeitsfeier Stornoversicherung

Welche Leistungen umfasst die Hochzeitsversicherung?

Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Stornierung der Hochzeitsfeierlichkeiten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt.

Welche Ereignisse versichert die Hochzeitsversicherung?

Versicherte Ereignisse sind unter anderem:
  • Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung sowie Tod der versicherten Personen oder einer der Risikopersonen
  • Schwangerschaft bzw. Komplikationen in der Schwangerschaft der versicherten Person
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Organspende oder Organempfang
  • Erheblicher Schaden (mindestens 2.500 EUR) am Eigentum der versicherten Personen infolge von Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl)

Wer sind die Risikopersonen?

Als Risikopersonen gelten Personen, die den Versicherungsfall (Stornierung der Hochzeitsfeier) auslösen können, z. B.:
  • Braut oder Bräutigam bzw. das Hochzeitspaar
  • Angehörige des Hochzeitspaares: Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder und Pflegeltern

Was versteht man bei der Hochzeitsversicherung unter einer Hochzeitsfeier?

Hochzeitsfeiern sind Feierlichkeiten bei der Verehelichung von Braut und Bräutigam, ebenso Feierlichkeiten nach einem Partnerschaftsvertrag gleichgeschlechtlicher Paare. Ebenfalls eingeschlossen sind Feierlichkeiten zum Jahrestag der Hochzeit, beginnend mit der Silberhochzeit bis zur Goldenen Hochzeit.

Woraus ergibt sich die Versicherungssumme bei der Hochzeitsversicherung?

Die Versicherungssumme errechnet sich aus der Höhe der Arrangementkosten für die Hochzeitsfeier, höchstens jedoch 40.000 EUR.

 

Die HanseMerkur Hochzeitsversicherung

Enthaltene Versicherungen

Hochzeitsfeier Rücktrittsversicherung

Gültig für folgende Feiern Als Hochzeitsfeier gelten
  • die Feier bei einer Hochzeit nach der Eheschließung
  • die Feier nach einem Partnerschaftsvertrag von gleichgeschlechtlichen Paaren
  • die Feier zum Jahrestag der Hochzeit: von der Silberhochzeit bis zur Goldenen Hochzeit
Geltungsbereich Gültig für die Bundesrepublik Deutschland
Maximale Versicherungssumme maximal 40.000,- Euro
Versicherte Personen Versicherte Personen sind die Braut und der Bräutigam bzw. das Hochzeitspaar.
Altersbegrenzung keine Altersbegrenzung
Abschlusshinweis Sie können die Hochzeitsversicherung zusammen mit der Buchung Ihrer Feier - jedoch spätestens 30 Tage vor Beginn der Hochzeitfeierlichkeiten - abschließen. Liegen zwischen der Buchung der Feier und der Feier weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen.
Zahlungsart Sie zahlen einfach per SEPA-Lastschriftverfahren, über Paypal oder mit Kreditkarte.
Laufzeit Die Versicherung beginnt ab Zahlung der Versicherungsprämie und endet bei Betreten des Veranstaltungsorts.
Selbstbeteiligung Selbstbehalt von 250,- EUR je Versicherungsfall

 
Oft gestellte Fragen:
Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung? Die Erkrankung muss durch einen Arzt festgestellt werden und so schwer sein, dass sie aus seiner Sicht die Feier unmöglich macht.
Die Erkrankung muss plötzlich, also unerwartet aufgetreten sein und darf bei Abschluss der Rücktrittsversicherung nicht bereits bekannt gewesen sein. (Chronische Erkrankungen zählen demnach nicht dazu!)
 

Preistabelle Hochzeitsversicherung

Hochzeits- und Eventversicherung
Arrangementpreis Versicherungsbeitrag pro Event
bis 2.500 EUR 55 EUR
bis 3.000 EUR 79 EUR
bis 5.000 EUR 135 EUR
bis 7.500 EUR 179 EUR
bis 10.000 EUR 219 EUR
bis 12.500 EUR 309 EUR
bis 15.000 EUR 399 EUR
bis 20.000 EUR 509 EUR
bis 25.000 EUR 659 EUR
bis 30.000 EUR 799 EUR
bis 35.000 EUR 899 EUR
bis 40.000 EUR 999 EUR


Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung

Lesen Sie hier die Produktinformationen der HanseMerkur für die Hochzeitsversicherung

Lesen Sie hier die Versicherungsbedingungen zur Hochzeitsversicherung der HanseMerkur

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* = Es erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite und den Buchungsrechner der HanseMerkur Reiseversicherung
 
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